Unsere Schwerpunkte

Ihre Sicherheit!

Vermögensabsicherung / Werteschutz

  • Industrielle- / Gewerbliche Gebäudeversicherung
  • Geschäftsinhaltsversicherung
  • Feuer-Industrie-Versicherung
  • Betriebsunterbrechungsversicherung
  • Elektronikversicherung
  • Maschinenversicherung
  • Warenkreditversicherung
  • Handel-Handwerk-Versicherung
  • Spezielle Branchenversicherungen (z.B. Kunstvers., erneuerbare Energien, Juweliere, Golfclubs, etc.)

Personenabsicherung und Altersvorsorge

  • Unfall- / Gruppenunfallversicherung
  • Krankenvoll- und -zusatzversicherung
  • Keyman-Absicherung
  • Unterstützungskasse
  • Pensionskasse
  • Direktzusage
  • GGF und Vorstandsversorgung
  • Für Arbeitgeber und Firmeninhaber

Risikomanagement

  • Betriebshaftpflichtversicherung
  • Transporthaftpflichtversicherung
  • D & O-Versicherung
  • Vermögensschadenhaftpflicht
  • Cyber-Versicherung
  • Montage-Versicherung
  • Bürgschafts-Versicherung
  • Rechtsschutz-Versicherung
  • Vertrauensschadenversicherung
  • Produktschutz- und Erpressungsversicherung

Fuhrparkversicherung

  • Flotten- und Fuhrparkversicherung
  • Kfz-Kleinflottenversicherung
  • Transportversicherung
  • Oldtimerversicherung

Notfallmanagement

In fast allen Unternehmen lauern enorme Gefahren für die Gesellschafter und auch für die Geschäftsführung. Warum?
Häufig fehlen grundlegende Voraussetzungen im Fall von
Scheidung, Krankheit und BU, Rente oder Todesfall eines GF oder Gesellschafters. Das können beispielsweise fehlende oder unzureichend ausformulierte Vollmachten oder Testamente sein, in Gesellschaftsverträgen fehlen häufig existenzielle Bausteine oder sie sind nicht auf andere Dokumente abgestimmt.
So können beispielsweise nach dem Tod eines GGF
ungeliebte Erben oder gar eine Erbengemeinschaft die Rolle des Mitgesellschafters einnehmen. Oder Erben müssen oder wollen ausgezahlt werden und aufgrund des gewählten Bewertungsverfahrens müssen Unsummen aufgewendet werden, die aber nicht liquide sind.
Oder im längeren Krankheitsfall muss laut Vertrag dem GGF z. B. 9 Monate weiter Gehalt gezahlt werden. Dies ist aber nicht rückgedeckt, sodass vom Finanzamt eine
verdeckte Gewinnausschüttung vorgeworfen wird.
Oder im weiteren Fall muss der Gesellschafter durch
Scheidung horrende Summen aufwenden, um den Zugewinn auszugleichen. Sind auch hier Gesellschaftsvertrag und Ehevertrag nicht versiert von einem Fachanwalt für Gesellschafts- und auch Familienrecht ausformuliert, kann eine böse Überraschung im Scheidungsfall drohen!

Zusammen mit unserem Netzwerk aus versierten Steuerberatern, Fachanwälten und Notaren suchen wir nach diesen tickenden Zeitbomben und zeigen lösungsorientierte Wege auf. Unser Netzwerk übernimmt dabei die standrechtliche Beratung und Gestaltung veritabler Lösungen. Im Anschluss können wir im Regelfall finanzielle Lücken mit maßgeschneiderten Versicherungslösungen auffüllen.

Sprechen Sie uns an!
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